ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Baselpass

Die apptive Austria GmbH, Waldburgstr. 78, 6714 Nüziders («apptive»), betreibt unter der Domain www.friction-sports.com und der Marke («Baselpass»), eine Plattform, auf welcher Betreiber von Kletter- und Boulderhallen aufgelistet sind, die mit apptive eine Vereinbarung eingegangen sind («Baselpass Sportpartner»).
apptive bietet ihren Kunden, die sich über die apptive App mit einem Baselpass Konto registriert haben («Baselpass Mitglied») die Möglichkeit, alle auf www.friction-sports.com angeführten Sportpartner zu nutzen. apptive vermittelt entsprechende einzelne Vertragsabschlüsse zwischen Baselpass Mitgliedern und Baselpass Sportpartnern.

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen dem Baselpass Mitglied und apptive ist die Nutzung der apptive App sowie weiterer Dienste der Marke Baselpass.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem einzelnen Baselpass Mitglied und apptive und gelten für die Nutzung der Plattform Baselpass sowie für den aufgrund der Registrierung abgeschlossenen Mitgliedervertrag. Neben den vorliegenden AGB sind für das FRICTCION SPORTS Mitglied die jeweils geltenden Bedingungen und Vorschriften (z.B. AGB, Betriebsordnungen, Nutzungsreglemente, Sicherheitsvorschriften etc.) der Baselpass Sportpartner, die vom Baselpass Mitglied besucht werden, zu beachten. Die jeweils geltenden Bedingungen und Vorschriften sind auf der Webseite des Baselpass Sportpartners oder beim Baselpass Sportpartner vor Ort einsehbar.

Die AGB gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von apptive unter der Marke Baselpass. Die AGB gelten für alle Baselpass Mitglieder. Bei der Registrierung werden die Baselpass Mitglieder aufgefordert, den vorliegenden AGB sowie den AGB der Baselpass Sportpartner zuzustimmen und diese als verbindlich zu akzeptieren.

Abschluss des Mitgliedervertrags

Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Anklicken des Buttons "Jetzt bezahlen" im Registrierungsprozess und der Ausstellung des persönlichen QR-Codes in der apptive App. Ein Anspruch auf Registrierung und Vertragsabschluss besteht nicht. Es steht im Ermessen von apptive, den Vertragsabschluss an weitere Voraussetzungen zu knüpfen (z.B. Bonitätscheck).

Die Leistungen von apptive können ausschliesslich nach vorheriger Registrierung und Anlegung eines vollständigen Nutzerprofils mit einem Profilfoto, welches eine eindeutige Identifizierung des Baselpass Mitglieds ermöglicht, auf der Plattform bzw. über die apptive App in Anspruch genommen werden.

Bei Abschluss des Mitgliedervertrags wird für das jeweilige Baselpass Mitglied ein Mitgliederkonto eingerichtet. Die von apptive abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erforderlichen Angaben sind insbesondere: vollständiger Vor- und Nachname, aktuelle postalische Adresse, eine gültige E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kreditkartennummer u.v.m. Die Angabe eines Postfachs ist nicht zulässig. Das Baselpass Mitglied ist nach Vertragsabschluss verpflichtet, seine Kontakt- und Registrierungsdaten stets auf dem neuesten Stand zu halten. apptive ist berechtigt, dem Baselpass Mitglied gegenüber abzugebende Erklärungen wirksam an dessen E-Mail-Adresse zuzustellen, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.
Baselpass Mitglied kann nur eine natürliche und volljährige Person sein. Ausnahmen können von apptive genehmigt werden. Möchte ein Unternehmen für Mitarbeitende oder Angestellte einen Mitgliedsvertrag begründen, so muss für jeden Mitarbeitenden ein eigenes persönliches Mitgliederkonto eingerichtet werden. Gesonderte Vereinbarungen zwischen apptive und dem Unternehmen (z.B. Firmenrahmenvereinbarungen) können weitere oder abweichende Bestimmungen enthalten.
Bei der Registrierung definiert das Baselpass Mitglied ein möglichst sicheres Passwort, welches es jederzeit im Mitglieder Login Bereich abändern kann. Das Baselpass Mitglied ist verpflichtet die persönlichen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, vertraulich zu behandeln, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte das Baselpass Mitglied den Verdacht auf Missbrauch seines Passwortes oder seines Mitgliederkontos haben, hat es apptive unverzüglich zu informieren.
Die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten werden von apptive gespeichert, so dass das Baselpass Mitglied jederzeit mit seinen Zugangsdaten auf das Mitgliederkonto zugreifen kann. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung von apptive geregelt.
Das Mitgliederkonto und der Mitgliedsvertrag sind persönlich und nicht übertragbar.

Leistungsumfang von Baselpass

Auf der von apptive betriebenen Plattform Baselpass stellt apptive den Baselpass Mitgliedern insbesondere eine Suchfunktion nach Sportpartnern und Angeboten zur Verfügung. apptive betreibt die Plattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Für die Baselpass Mitglieder besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit.

apptive vermittelt den Baselpass Mitgliedern die Nutzungsmöglichkeit der Angebote der Baselpass Sportpartner im Rahmen des zwischen apptive und dem Baselpass Sportpartner vereinbarten Leistungsumfangs. Der vereinbarte Leistungsumfang wird ebenfalls auf der Webseite von Baselpass unter dem Beschrieb des jeweiligen Sportpartners aufgeführt. Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst nicht zwingend das gesamte Angebot des jeweiligen Baselpass Sportpartners, sondern kann zum Beispiel in Bezug auf Öffnungszeiten oder Dienstleitungen für Baselpass Mitglieder eingeschränkt sein.

apptive ist bestrebt, den Beschrieb auf der Webseite Baselpass auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten, übernimmt jedoch keine Haftung für den Fall, dass der Leistungsumfang gemäss Beschrieb mit dem tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang nicht übereinstimmt. Wird der vereinbarte Leistungsumfang mit einem Baselpass Sportpartner abgeändert, wird dies auf der Webseite von Baselpass innerhalb nützlicher Frist angepasst und angezeigt. Wird die Zusammenarbeit zwischen einem Baselpass Sportpartner und apptive beendet, informiert apptive nach freiem Ermessen über die Beendigung der Zusammenarbeit. Der betreffende Baselpass Sportpartner wird von der Liste der Baselpass Sportpartner genommen und ist im Sportfinder nicht mehr auffindbar.

Baselpass Mitglieder haben keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung von Gebühren bei Veränderung des vereinbarten Leistungsumfangs oder bei Wegfall eines oder mehrerer Baselpass Sportpartner. Ebenfalls kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung von Gebühren besteht, wenn ein Baselpass Mitglied von einem Baselpass Sportpartner ausgeschlossen worden ist.

Nimmt das Baselpass Mitglied ein Angebot eines Baselpass Sportpartners an, kommt zwischen dem Baselpass Mitglied und dem Baselpass Sportpartner ein Vertrag über Fremdleistung zustande. Verträge über Fremdleistungen zwischen Baselpass Mitgliedern und Baselpass Sportpartnern sind weder Gegenstand des Mitgliedervertrags noch der vorliegenden AGB. apptive tritt lediglich als Vermittler dieser Verträge über Fremdleistungen auf und ist daher an den zwischen Baselpass Mitgliedern und Baselpass Sportpartnern geschlossenen Verträgen über Fremdleistungen weder als Vertragspartner noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt. Die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten erfolgt ausschließlich zwischen den Baselpass Mitgliedern und Baselpass Sportpartnern. apptive haftet nicht aus den zwischen Baselpass Mitgliedern und Baselpass Sportpartnern geschlossenen Verträgen.

Pflichten der Baselpass Mitglieder

Für die Nutzung der apptive App sowie weiterer Dienste der Marke Baselpass haben die Baselpass Mitglieder während der Vertragsdauer das Recht, die apptive App auf einem in ihrem Eigentum stehenden und ihrem eigenen privaten Gebrauch dienenden mobilen Endgerät zu installieren. Die Baselpass Mitglieder gewähren apptive für die Vertragsdauer das Recht, zur Erbringung der Baselpass Dienste (namentlich den Betrieb der apptive App mit der Marke Baselpass) den Prozessor, die Bandbreite und den Speicherplatz auf dem Speichermedium des mobilen Endgeräts zu nutzen.
Die Baselpass Mitglieder haben alle für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen, namentlich bürgerlicher Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse etc. vollständig und korrekt bei der Registrierung auf der Webseite von Baselpass anzugeben. Sodann sind etwaige Änderungen der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen unverzüglich durch Anpassungen im Member-Login vorzunehmen. apptive ist ermächtigt, Baselpass Dienste (insb. Zutritt zu Einrichtungen von Sportpartnern) zu sperren, falls das Baselpass Mitglied der Pflicht zur wahrheitsgetreuen Angabe oder Aktualisierung der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen nicht nachkommt.

Die Baselpass Mitglieder verpflichten sich, den erhaltenen persönlichen Code sorgfältig und sicher aufzubewahren, damit Dritte nicht auf diesen zugreifen können. Der persönliche Code ist nicht übertragbar und darf Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich überlassen werden.

apptive trifft ihrerseits angemessene Massnahmen, um die unberechtigte Weitergabe des persönlichen Codes an Dritte zu erkennen und zu verhindern. Die Baselpass Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass apptive hierzu insbesondere die Check-in Daten der einzelnen Baselpass Sportpartner analysieren sowie Kontrolldaten in den persönlichen Code einbauen kann.

Nutzungen von Sporteinrichtungen durch Baselpass Mitglieder

Baselpass Mitglieder sind verpflichtet sich beim Zutritt einer Einrichtung von Baselpass Sportpartnern zwecks Check-in mit der apptive App zu identifizieren. Sollte die apptive App nicht verfügbar sein, so muss der Zutritt manuell durch den Sportpartner erfolgen. Auf Verlangen des Sportpartners hat das Baselpass Mitglied sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Identitätskarte, Führerschein) zu identifizieren. Ein Zutritt ohne vorgängige Erfassung (Check-in) ist weder möglich noch zulässig.

Für die fachgerechte Nutzung der Leistungen und Einrichtungen des Sportpartners ist das Baselpass Mitglied selbst verantwortlich. Das Baselpass Mitglied ist verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme von Leistungen und Einrichtungen des Baselpass Sportpartners an dessen Bedingungen und Vorschriften (z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen, Betriebsordnungen, Nutzungsreglemente, Sicherheitsvorschriften etc.) zu halten. Die Missachtung der Bedingungen und Vorschriften kann zum Ausschluss des Baselpass Mitglieds vom Sportpartner und zur fristlosen Kündigung des Mitgliedervertrags durch apptive führen. apptive haftet in keinem Fall für Schäden, die ein Baselpass Mitglied im Rahmen der Nutzung von Leistungen und Einrichtungen des Baselpass Sportpartners erleidet.

Sofern der zwischen apptive und dem Baselpass Sportpartner vereinbarte Leistungsumfang nicht das gesamte Angebot des jeweiligen Sportpartners umfasst (z.B. in Bezug auf Öffnungszeiten, Nutzungsmöglichkeiten von Zusatzangeboten oder hinsichtlich Dienstleitungsangebote wie Spezialkurse oder Mietartikel etc.), können Baselpass Mitglieder den entsprechenden Leistungsumfang gegen Bezahlung eines Aufpreises beim jeweiligen Sportpartner erweitern, sofern dies die Bestimmungen des Baselpass Sportpartners vorsehen. Eine solche Vereinbarung erfolgt direkt zwischen dem Baselpass Sportpartner und dem Baselpass Mitglied ohne jegliche Einbindung von apptive.

Gebühren und Rechnungsstellung

Die Nutzung der apptive App sowie weiterer Dienste der Marke Baselpass sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren sind jeweils auf der Webseite www.friction-sports.com aufgeschaltet. apptive behält sich das Recht auf jederzeitige Änderungen der Gebühren vor. Die Baselpass Mitglieder werden darüber in geeigneter Form (insb. Baselpass Webseite und apptive App) informiert und die Gebührenanpassung gilt ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt.

Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 1. Tag des Mitgliedmonats im Voraus fällig. Handelt es sich hierbei um einen Tag, den es im jeweiligen Monat nicht gibt, so wird die Gebühr bereits am letztmöglichen vorangehenden Tag zur Zahlung fällig.

Die Zahlung der monatlichen Gebühr ist per Kreditkarte zu erbringen. Die Kreditkartenangaben lassen sich über die Webseite von Baselpass im Member Login ändern oder aktualisieren. Das Baselpass Mitglied ermächtigt apptive, die in Rechnung gestellte Gebühr von der im Mitgliederkonto angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Sollte versehentlich eine Gebühr durch apptive zu Unrecht abgebucht worden sein, so ist dies apptive innert 60 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Das Baselpass Mitglied bestätigt, dass es mit dem Erhalt von allfälligen Rechnungen von apptive per E-Mail einverstanden ist.

Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag über die Nutzung der apptive App und weiterer Dienste der Marke Baselpass wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Mitgliedschaftsvertrag kann vom Baselpass Mitglied jederzeit auf das Ende des laufenden Mitgliedschaftsmonats gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt ausschliesslich durch das Anklicken des Buttons "Abo kündigen" im Mitglieder Login. Es erfolgt keine Bestätigung der Kündigung. Die Kündigung erfolgt jeweils mit Wirkung auf das Ende des laufenden Mitgliedschaftsmonats.

apptive hat das Recht, den Mitgliedschaftsvertrag jederzeit mit Wirkung auf das Ende des laufenden Mitgliedschaftsmonats zu kündigen. apptive hat zudem das Recht, den Mitgliedschaftsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, - wenn das Mitglied falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht (z.B. durch Upload eines Profilbildes, das eine andere Person als das Baselpass Mitglied zeigt). - wenn das Baselpass Mitglied die Nutzung seines Mitgliederkontos einem Dritten überlässt oder einem Dritten unberechtigt Zugang zu Leistungen von Partnern verschafft. - im Falle eines groben Fehlverhaltens des Baselpass Mitglieds gegenüber Baselpass Sportpartnern, anderen Baselpass Mitgliedern oder Dritten bei der Nutzung der Baselpass Dienste.

Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mitgliedervertrags besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Gebühren.

Geistiges Eigentum

Für die Vertragsdauer erhalten die Baselpass Mitglieder ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der apptive App und weitere Dienste der Marke Baselpass. Sämtliche Immaterialgüterrechte gehören zu jedem Zeitpunkt apptive oder berechtigten Dritten.

Schutz vor Dritten und Missbrauch

Zahlungsmittel, Geräte und Software der Baselpass Mitglieder sind Teil des Baselpass Systems, befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle von apptive und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. apptive empfiehlt deshalb, die gewählten Zahlungsmittel, Geräte und Software zu schützen, sensitive Informationen nicht über unverschlüsselte E-Mails oder ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle zuzustellen sowie das Passwort zum Member Login und die dort eingegebenen Daten nicht mit Dritten zu teilen. Passwörter sind regelmässig zu ändern und so zu gestalten, dass sie sich nicht leicht ermitteln lassen.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Baselpass Mitgliedern und apptive unterstehen österreichischem Recht. Ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verfahrensarten ist Feldkirch. apptive hat das Recht, Baselpass Mitglieder beim zuständigen Gericht an deren Wohnort zu belangen.

Änderungen der AGB

appitve hat das Recht, die AGB jederzeit zu ändern. Bevor neue Bestimmungen in Kraft treten, werden die Baselpass Mitglieder in geeigneter Form (insb. Baselpass Webseite oder apptive App) informiert. Ist ein Baselpass Mitglied mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden, kann es seine Mitgliedschaft kündigen, ansonsten gelten die neuen Bestimmungen ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.

Mitteilungen

Die von apptive akzeptierte Kommunikation erfolgt via E-Mail, die Baselpass Webseite und/oder Briefpost. Mitteilungen von apptive an Baselpass Mitglieder können zudem rechtsgültig über die apptive App zugestellt werden.

Haftungsbeschränkung und -ausschluss

apptive beschränkt seine Haftung auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig von apptive Mitarbeitenden verursacht worden sind.

apptive haftet nicht für Mängel und Störungen, die apptive nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Baselpass Sportpartnern oder anderen Drittunternehmen, mit denen apptive zusammenarbeitet oder von denen apptive abhängig ist.

Weiter haftet apptive nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Baselpass Mitglieder oder Dritter, Eingriffe der Baselpass Mitglieder oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer, usw.), die trotz der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

Datenschutz

Bezüglich Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle auf www.friction-sports.com/datenschutz veröffentlichte Fassung der Datenschutzerklärung. apptive untersteht betreffend Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Baselpass Mitglieder der österreichischen Gesetzgebung. Die Datenschutzbestimmungen von apptive sowie etwaige Aktualisierungen davon sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung und auf der Webseite unter www.friction-sports.com/datenschutz abrufbar. Mit der Zustimmung zu diesen AGB genehmigt das Baselpass Mitglied die Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

Auslagerung von Dienstleistungen an Dritte

apptive ist berechtigt, Dienstleistungen oder Geschäftsbereiche (z.B. den Zahlungsverkehr, Erhebung und Administration von Kundendaten etc.) ganz oder teilweise an andere Unternehmen auszulagern. Die von apptive beauftragten Unternehmen werden verpflichtet, die Vertraulichkeit zu wahren.

Kontakt

Bei sämtlichen Fragen zu apptive, der Marke Baselpass oder den Diensten der Marke Baselpass steht den Baselpass Mitgliedern der Baselpass Support unter den auf der Baselpass Webseite angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Nüziders, im August 2021